Die Anwaltskanzlei EPP, die vor 30 Jahren (1994) von Rechtsanwalt Emil EPP gegründet wurde, hat sich von Anfang an klar auf dem deutsch-französischen Markt positioniert – ihre gesamte Tätigkeit ist grenzüberschreitend.
Über ihre Niederlassungen auf beiden Seiten des Rheins (Baden-Baden, Strasbourg, Paris, Bordeaux und Sarreguemines) sowie in der Schweiz (Zürich) begleitet die Kanzlei die Aktivitäten deutscher, österreichischer und schweizerischer Unternehmen und ihrer französischen Tochtergesellschaften auf allen rechtlichen Ebenen in Frankreich. Ebenso unterstützt die Kanzlei französische, belgische und schweizerische Unternehmen in Deutschland. Im Bereich der grenzüberschreitenden Niederlassung erleichtert die Kanzlei die Gründung oder den Kauf von Unternehmen und führt alle weiteren Schritte zur Entwicklung der Tätigkeiten durch.
Die 25 Anwälte und 40 Mitarbeiter der Kanzlei, die alle zweisprachig sind, bieten nicht nur Rechtsberatung, sondern informieren ihre Geschäftspartner auch über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Tendenzen in Frankreich und Deutschland.
Die deutsch-französische Anwaltskanzlei hat darüber hinaus ihr eigenes Netzwerk von vertrauenswürdigen Partnern aufgebaut. Somit bietet die Kanzlei ihren deutsch- und französischsprachigen Mandanten ein breitgefächertes Dienstleistungspaket an, das die Schlüssel für eine effektive Kommunikation in einem fremden wirtschaftlichen und sozialen Umfeld umfasst.
Kontakt :
Sabine Bournot, Leitung Unternehmensentwicklung
Tel: +33 (0) 1 53 93 82 90
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